Paket bekommen
Ware beschädigt
da-guckst-du


das muss nicht sein,
packst du es richtig ein!


Hallo liebe Versender!


Hier habe ich einige leicht verständliche Hinweise, wie eine Paketverpackung gemacht werden sollte, die den Inhalt unbeschadet zum Kunden bringt, so wie der es auch freudig erwartet.


Nehmen sie sich bitte einige Minuten Zeit diese Seite aufmerksam zu lesen, viele glückliche und zufriedene Kunden werden es ihnen danken.


So ziemlich alle Versandunternehmen, wie z.B. , , , und bieten ja den versicherten Versand an, der mag bei Verlust o.k. sein, aber bei Beschädigung?!

Die meisten glauben ein versichertes Paket wird auch vorsichtiger transportiert als ein unversichertes Päckchen z.B., das stimmt nicht, wie ich von meinem Bekannten weiß, der in einem großen Frachtzentrum arbeitet.


Durch einige leidvolle Erfahrungen mit diesen o.g. Versandunternehmen weiß ich mittlerweile, wie eine gute Paketverpackung beschaffen sein sollte.

Wer meint, dass er sich mit der Verpackung Mühe gibt, indem er etwas gut einwickelt, und die Ware gegen Beschädigung ja auch noch versichert ist, der irrt oft.


Erster Irrtum:

Ein Paket ist mit 500 Euro (oder auch mehr!)Wert versichert, und das Versandunternehmen erstattet den Wert, wenn es beschädigt wurde.

Die Realität:

Ob der Betrag erstattet wird, ist abhängig von der internen Einschätzung eines Sachbearbeiters ob die Verpackung für diesen Gegenstand angemessen war. In den meisten Fällen wird sie als "nicht angemessen" eingestuft.

Zweiter Irrtum:

Mit dem Absenden des Paketes erlischt die Verantwortung des Versenders für das Paket, der gern zitierte Gefahrenübergang beim Versendungskauf.

Die Realität:

< Der Versender ist verantwortlich für eine angemessene Verpackung! Er ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Ware den Richtlinen des Versandunternehmens entsprechend verpackt ist, und somit unbeschadet beim Empfänger ankommen kann.
Nur er ist für seine Verpackung verantwortlich und haftet auch alleine dafür!

(Richtlinien und AGB's siehe links weiter unten im Text zum anklicken)


Dritter Irrtum:

Ist das Paket bzw. der Inhalt beschädigt worden, muss der Empfänger dies reklamieren. Da er es bezahlt hat - und es damit ihm gehört - hat er die Pflicht, seinen bezahlten Betrag bei dem Versandunternehmen einzufordern. Der Versender hat nichts mehr zu tun ausser vielleicht den Versandbeleg zu übermitteln.

Die Realität:

Da der Versender die Paketgebühren bezahlt hat, geht er einen sogenannten Frachtvertrag ein. Damit ist er der einzige Ansprechpartner. Der Empfänger hat keine Rechte auf Klage bei dem Unternehmen. Da er das beschädigte Paket jedoch annahm, muss er es natürlich auch reklamieren.

Möglichst gleich bei der Übergabe des Zustellers, sowie unbedingt vor der Unterschrift nach Beschädigungen suchen, einen Vermerk machen lassen, und sich am besten auch noch den Namen des Zustellers geben lassen als Zeuge!

Danach muss der Versender dies aber auch reklamieren, denn er als Vertragspartner hat praktisch direkt Schaden genommen und somit den Anspuch auf Entschädigung. Laut der AGB's der Versandunternehmen kann der Versender seine Ansprüche schriftlich an den Empfänger abtreten. Ansonsten obliegt nur ihm die Reklamation. Formulare, Anträge oder Briefe wegen dieser Haftungsübernahme gehen ausschließlich an den Versender. Er ist verpflichtet sich weiter darum zu kümmern.

Bei kann die Haftung nicht abgetreten werden, sie besteht alleine zugunsten des Auftraggebers.

Vierter Irrtum:

Ist der Schaden eindeutig auf dem Versandweg passiert wird der Warenwert plus die Versandkosten an den Empfänger überwiesen, da dieser Eigentümer der Ware ist. Der Versender hat nichts mehr zu tun.

Die Realität:

Da der Empfänger keinen Vertrag mit dem Versandunternehmen hat, wird er total ignoriert. Sollte etwas bezahlt werden, bekommt es der Versender als sogenannter Vertragspartner. Der Versender ist verpflichtet, dieses erhaltene Geld dann umgehend an den Empfänger auszuzahlen, da ihm die Ware ja nun rein rechtlich gehört. Diese Forderung kann vom Empfänger auch rechtlich eingeklagt werden, falls der Versender nicht die volle Summe zahlen will.
Sogar Schadensersatz kann, je nach Art der Ware, verlangt werden, was den Betrag schnell erhöhen kann, sowie bei längerer Dauer des Verfahrens Zinsen dazu, sowie die kompletten Anwalts- und Gerichtskosten!.

Fünfter Irrtum:

Der Versender kann sich mit dem Käufer ja kulanterweise auf 50/50 oder ähnliches des entstandenen Schadens einigen. Immerhin bekommt der Kunde so wenigstens einen Teil des Geldes wieder.

Die Realität:

Ist der Käufer mit einer solchen Kompromisslösung einverstanden, ist nichts dran auszusetzen, wird oft gerne angenommen. Falls die Ware noch verwendet oder repariert werden kann, ist eine Teilrückzahlung mit der beide gut leben können angemessen. Rein rechtlich gesehen jedoch schuldet der Versender dem Käufer den vollen Kaufbetrag plus alle durch den Fehler entstandenen Kosten, sogar Schadensersatz kann eingeklagt werden, wie oben schon geschrieben, da die Pflicht einer angemessenen Verpackung bei ihm lag.

Dies gilt vor allem für "private" Versender. Der gewerbliche Händler haftet sowieso immer selber, dass die Ware wie bestellt beim Verbraucher ankommt.

Und die Zeit eilt: Der Versender muss innerhalb von 7 Tagen nach Absendedatum (!) die Beschädigung melden sonst erlischt der Anspruch!.

Die Beweislast ist wie folgt geregelt: Der Auftraggeber hat im Schadenfall zu beweisen dass ein Gut ohne die erkennbaren Schäden übergeben wurde. Der Beweis dass ein Transportschaden eingetreten ist obliegt demjenigen der dies behauptet. Das Versandunternehmen hat zu beweisen dass das Gut wie erhalten abgeliefert wurde.

Für eine ordnungsgemäße Reklamation muss meistens das Paket mit dem Formular, welches bei dem jeweiligen Versandunternehmen zu bekommen ist, eingesandt werden. Auch vorher-nachher Fotos sind als Beweis hilfreich, die Ware mit der Verpackung fotografieren!

Das Risiko,dass die Ware noch defekter zurückkommt, ist entsprechend groß,
denn versende mal etwas, was in dieser Verpackung bereits kaputt gegangen ist, ein zweites und drittes Mal (!)


Diese Regelung, dass das Paket wie empfangen zur Prüfung eingeschickt werden muss, wird man am häufigsten hören.
Zahlt das Versandunternehmen nicht, bleibt der Käufer bzw. Empfänger mit der kaputten Ware alleingelassen und ist der Dumme, der die A....karte bekommen hat.

(kleiner Spass am Rande: ja die gibt es wirklich, hier klicken und danach auf "zurück" oben links im browser)



Also am besten so verpacken, dass man möglichst nicht die Versicherung in Anspruch nehmen muss!




Die wichtigsten Anforderungen der Versandunternehmen an die Verpackung

Die genauen Forderungen sind selten eindeutig niedergeschrieben, man wird jedoch von ihnen hören, bzw. zu lesen bekommen, wenn man ein beschädigtes Paket reklamieren will. Sehr schwammig sind die "Verpackungsrichtlinien" meist in den AGB's formuliert. Die oben genannten "Realitäten" sind dort noch mal in Beamtendeutsch kleingedruckt. Durch Recherche und Studium der AGB's, von hier klicken ,und hier klicken , sowie verschiedenen Angaben von Angestellten dieser Unternehmen, und den Mitteilungen von anderen Leidensgenossenen in den Ebay-Foren, kann man aber folgende Kriterien an eine gute Verpackung zusammenstellen:


1. In jedem Falle muss die Verpackung so sein, dass sie bei einem Sturz aus 80cm Höhe auf Beton die Ware schützt! (dies entspricht in etwa der Höhe der Förderbänder in Frachtpostzentren)

2. Die Verpackung muss nicht nur einen freien Flug überleben, sondern auch ein Gewicht von bis zu 40 kg auf sich drauf. (das entspricht nur der Obergrenze der "normalen" Pakete die meist bis 31,5kg gehen, wie bei und , bei bis 40kg und 3 Meter Gurtmaß!)

3. Selbst wenn die Verpackung so ist, dass sie einen Sturz überlebt, geben manche Verpackungen sehr nach, wenn etwas schweres darauf fällt.

Zerbrechliches aus Glas oder Keramik in einem einfachen Schuhkarton kommt dann meist gebrochen an.



4. Kein Angestellter oder Postbeamter kann oder darf bei der Annahme bezeugen, dass dies eine angemessene Verpackung für diese spezielle Ware ist. Tut er das, ist dies null und nichtig, dies interessiert niemanden bei einer Reklamation. Auch eine Empfehlung "kaufen sie doch dieses grosse Packset, das geht gut damit ..." sollte besser nicht beachtet werden!

5.

"Vorsicht Zerbrechlich" ! "Bruchgefahr" ! "Bitte nicht werfen" ! "Vorsicht Glas" !

So ein Aufkleber ist schon gut, aber garantiert keine besondere Behandlung. Bestenfalls wirkt er als äusserer Hinweis dass der Inhalt empfindlich gegen Stösse ist, was von Akkordarbeitern am Fliessband oft in der Hektik nicht beachtet wird.

(ein Bekannter von mir arbeitet in so einem Postfrachtzentrum im 3-Schichtbetrieb, das muss alles sehr flott laufen da. Zu den Hauptversand zeiten wie vor Weihnachten und so werden Zusatzkräfte auf Abruf geholt, auch Studenten und Schüler in den Ferien)



6. Der Versand von kleinen, wertvollen oder empfindlichen Waren im Brief mittels Einschreiben oder Wertsendung ist ebenfalls nicht ohne Probleme. Es gibt da Teilzeit-Angestellte auf 400 EURO Basis, und Niedriglohn-Zeitarbeiter die gerade am Einschreiben erkennen dass der Inhalt wertvoll sein muss.

Eine unleserliche Unterschrift reicht aus um es als ausgeliefert abzuzeichnen!

Juweliere und Münzhändler sind schon pleite gegangen mit dem Onlineversand, weil zuviel "verloren gegangen" ist.


7. Ein Paketverschluß nur mit Plastikbändern oder Verschlussklammern ist auch problematisch, da diese abgestreift werden können und der Inhalt schnell entnommen werden kann.
Die Reklamationsabteilungen der Versandunternehmen legen auch auf den Verschluß großen Wert. Er sollte nicht zum leichten öffnen verleiten. Würde etwas fehlen wird die Haftung abgelehnt.

8. Beim Versand von zerbrechlichen Waren - auch bei weiniger empfindlichen wie z.B. Elektrogeräten muss unbedingt eine Innenverpackung und eine Außenverpackung vorhanden sein. Bei steht das auch in den Verpackungsbedingungen Punkt 2. hier klicken Die einzig brauchbare Anleitung dieser sogenannten "Umverpackungsmethode" habe ich bei dem UPS hier klicken gefunden.

In der Innenverpackung (eine dünne Kartonage oder die Originalverpackung (Ovp) wird die Ware möglichst "wackelfrei" eingepackt. Am idealsten sind natürlich vorgeformte passgenaue Styroporteile, wie sie meist in Ovp's dabei sind. Es geht aber auch mit Luftpolsterfolie, siehe Bild, die mindestens 5 x um die Ware geschlagen werden muss, um dick genug zu sein!

siehe Verpackungsrichtlinien bei hier klicken und hier klicken ,auch ein weicher, mindestens 5cm dicker Schaumstoff ist gutes Polstermaterial.

Die Ware nicht "reinpressen", sondern sie muss möglichst "spielfrei" in der Innenverpackung liegen ohne mit ihrem Rand direkt in Verbindung zu kommen. Zum Rand der Innenverpackung sollten mindestens 5cm Raum sein.
Die Innenverpackung muss in einen Außenkarton (= "Umverpackung") hineinkommen. Rundherum, also auch unten und oben, sollte Platz von mindestens 5cm sein.

Je zerbrechlicher die Ware, je teurer oder wertvoller, desto mehr gefüllter Zwischenraum. Besser sind somit 10cm!

Den Raum zwischen innerem und äusserem Karton nicht vollstopfen, sondern locker füllen.

Die eingefüllten "Stoffe" sollen im Falle eines Stoßes die Energie abfangen und verteilen. Sie dienen als "Stoßdämpfer", als Puffer, und müssen die Innenverpackung "abfedern", wenn sie sich bewegt.

Dazu muss der Zwischenraum möglichst mit Styroporchips, Schaumstoff, Holzwolle, grob geschreddertes Papier, oder auch genügend (locker und luftig!) zerknülltes Zeitungspapier gefüllt werden.



Seiten aus Katalogen oder Prospekte vom Supermarkt sind meist zu dünn und zu weich!

Kostenlose Füllstoffe bekommt man übrigens oft im Supermarkt um die Ecke, auch in Fachgeschäften und auf Werstoffsammelstellen

Zwischendurch immer wieder rütteln, damit sich das Schüttmaterial gut verteilt.

Auch am Boden, also auch unter der Innenverpackung genügend Material einfüllen, von allen Seiten!

Der Außenkarton soll am stabilsten sein. Ein weicher Außenkarton, aber ein harter Innenkarton machen das oben genannte Risiko nicht kleiner.

Ist der äußere zu nachgiebig oder beschädigt, hält er nicht genug "Stoßenergie" ab und die Wucht leitet sich auf den Innenkarton ab.

Wirklich wahr: meine ersteigerte High End Technics Stereoanlage bestehend aus 5 verkabelten Komponenten war einfach lieblos in einen Karton gestellt versendet worden, mit nur einer zerrissenen und unzerknüllten Fernsehzeitschrift "gepolstert", und etwas Klebeband rum, war auch noch aufgegangen, rausgefallen, Stecker abgebrochen, Gehäuse verkratzt, Teile unbrauchbar usw, die Versicherung bei DHL hat nichts ersetzt, Schaden ca. 500 Euro, und noch eine Rache-Rote vom Verkäufer dazu, danke!


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Mehrere zerbrechliche Gegenstände, wie Teller, bedürfen besonderer Behandlung. Auch hier Innen und Außenverpackung! Die Teller müssen unbedingt voneinander getrennt werden. Eingelegte Papierstreifen oder Folienstücke sind absolut ungenügend. Am besten Styroporplatten, oder mehrmals die einzelnen Teile umwickeln mit Luftpolsterfolie.

Einer bekam schon einmal ein 12-teiliges Porzellan-Service geschickt, welches akkurat in den Karton passte. Ohne Platz am Rand! Die einzelnen Teller waren in Zeitungspapier geschlagen, die Tassen auch. Rate mal, wie viel davon intakt war - Nichts - und DHL erstattete zu Recht auch nichts!


Mehrere Gläser oder Krüge sowie Flaschen brauchen nicht nur Füllstoffe dazwischen sondern auch Trennungen voneinander mit Zwischen-Kartonagen, wie sie auch bei Trinkgläsern verwendet werden, denken sie an den freien Fall vom Förderband (mind. 80cm), oder den 3-Meter-Wurf in den LKW, das kommt vor, ja wirklich wahr!


Verpacken sie am besten so, dass sie es auch mutig fallen lassen können!

Übrigens schreibt für für Flaschen und ähnliches bei versichertem Versand ihre speziell zu erwerbende Verpackung "F" vor.

Bei z.B. wird Glas und Keramik nur versichert in passgenauem Styropor und in einer Holzkiste! Bei Glasflaschen wird eine "PTZ-geprüfte Innen- und Außenverpackung" verlangt. Es kommt aber zu 99% auch im Doppel-Karton heil an. Volle Weinflaschen wurden bei mir sogar bei telefonischer Nachfrage ausgeschlossen!

Bei sind "Sendungen mit schwer schätzbarem Wert", wie Kunstwerke, Unikate, Uhren, Münzen, etc. sowie alles was auslaufen kann, ausgeschlossen.

Bei sind alle "besonders zerbrechliche Güter" ausgeschlossen, Weinflaschen in originaler Holzkiste haben sie allerdings versichert genommen!

Es ist nicht so wichtig, dass einzelne abstehende Teile extra sorgsam umwickelt werden. Ideal ist es, wenn das Teil seitlich "eingespannt" -z.B. in Styropor klemmt und die zerbrechlichen Teile "frei" sind um nicht an den Rand des Kartons zu stossen.

Empfindliche Teile, also alles, was sich durch Stoß verbiegen oder abbrechen kann, sollte ebenfalls besonders sorgsam in der Innenverpackung "eingeklemmt" werden und diese in der Außenverpackung "schwimmen", sprich sich bewegen können.

Bei aller Sorgfältigkeit kann natürlich immer trotzdem etwas passieren. Gegen solche Unfälle ist keine noch so gute Verpackung ein Schutz aber kein Käufer wird so verärgert sein, wenn zu sehen ist, dass der Verpackung viel Verantwortung und etwas Liebe gewidmet wurde. Denn in diesem Falle zahlt das Versandunternehmen dann auch wirklich!

Auf ein schönes Versenden zur beiderseitigen Zufriedenheit!


Ihr potenzieller Kunde bei ebay dawernada,


mit Dank an andere Ebayer die ihre Erfahrungen ins Forum gepostet haben.

Die Bilder, gif's und Logo's auf dieser Seite haben ein fremdes Urheberrecht und sind verkleinert dargestellt

Der Text darf kopiert werden, bitte nicht direkt verlinken! Ich übernehme allerdings keinerlei Haftung oder Gewährleistung, es ist meine subjektive Erfahrung, und die von anderen Onlinekäufen, in eigenen Worten wiedergegeben, und kann auch teilweise von Formulierungen in AGB's der Versandunternehmen abweichen, Zitate sind meist in Anführungszeichen. Ich übernehme keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Für Verbesserungen und weitere Erfahrungen bin ich dankbar, auch für andere Einträge ins Gästebuch. Mailen könnt ihr mir gerne über ebay, aus datenschutzrechtlichen Gründen und contra spam will ich hier noch keine Adresse veröffentlichen. Viagra brauche ich noch nicht, auch keine Penisvergrößerung oder Potenzmittel!

Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 21.02.06

Ware die unbeschadet ankommt auch!